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THEMA: Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet?

Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet? 25 Jul 2015 20:05 #1

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Hallo ihr,

ich habe mal eine Frage. Diese Woche Dienstag war in Nürnberg der B2-Run (Firmenlauf). Folgende Situaion:

- Über 30 °C
- Wartezeit am Start: Je nach Startposition über eine Stunde in der prallene Sonne
- keinerlei Versorgung mit Wasser, weder vor dem Start noch auf der Laufstrecke
- ein Teil der Strecke mit extrem viel Staubentwicklung
- keiner hat kontrolliert, dass die Nordic Walker auch wirklich hinten starten und klar, sie haben es auch teilweise nicht getan

Ich war dabei und habe die Situation vor Ort selber erlebt. Fand das Verhalten des Veranstalters grob fahrlässig. Ich habe schon öfter an Läufen teilgenommen und sowas noch nie erlebt. Klar, ich selbst bin verantwortlich dafür, dass ich ausreichend trainiere und mich net übernehme. Aber wer haftet in dem Fall, wenn einer wegen fehlender Getränkeversorgung die Leute umkippen und vielleicht sogar sterben oder wenn ein Läufer von einem Nordic Walker "niedergestochen" und verletzt wird :)?

Ich selber hab das ganze ohne körperliche Schäden überstanden ;)... war allerdings völlig dehydriert im Ziel und selbst da musste ich noch ein Weilchen den Wasserstand suchen. Was ich dort erlebt hab, war schlicht und ergreifend eine weitere Frechheit. Das Wasser wurde aus einem Gartenschlauch in eine Plastikwanne geleitet und dort aus der Wanne manuell mit dem Pappbecher geschöpft. Ich behaupte sogar, die haben bereits verwendetet wieder verwendet... Hygiene? Fehlanzeige... Auch hier stellt sich die Frage der Haftung? Was ist, wenn jemand durch das verunreinigte Wasser krank wird?

Wer noch mehr zu diesem Lauf wissen will, der kann sich gerne unter de-de.facebook.com/B2RUN die "Beiträge auf der Seite" anschauen. Hier findet ihr eine Menge sehr sehr kritischer Kommentare zur Veranstaltung. Auch hier ist einiges zu finden: www.nordbayern.de/region/nuernberg/misst...t-vorwurfe-1.4524414
"Ich wurde oft falsch verstanden. Häufig unternahm ich Dinge, die für andere eine Provokation waren."
Walter Bonatti (1930-2011)
Letzte Änderung: 25 Jul 2015 20:11 von kletterkiki.
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Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet? 25 Jul 2015 21:09 #2

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Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet? 25 Jul 2015 21:16 #3

ich weiß nicht wie das bei Laufveranstaltungen ist, aber im Motorradrennsport, wo ich an einigen Rennen (offroad) teilgenommen habe, kennt man mit der Nennung zum Rennen einen Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter an. Somit ist man eigentlich auf sich selbst angewiesen, auch wenn Streckenposten, Notärztliche Hilfe u.s.w. ausreichend vorhanden sind.

Anders gesagt, wie soll der Veranstalter 100% sicherstellen, dass bei einer Sportveranstaltung, welche auch noch im Hochsommer stattfindet, niemand zu Schaden kommt?

Gruß Florian
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Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet? 25 Jul 2015 21:34 #4

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Florian1980 schrieb:
Anders gesagt, wie soll der Veranstalter 100% sicherstellen, dass bei einer Sportveranstaltung, welche auch noch im Hochsommer stattfindet, niemand zu Schaden kommt?

Gruß Florian

Indem er den Start wie angekündigt stattfinden lässt und an der Laufstrecke Wasser bereitstellt. So kenn ich das von anderen Läufen. Da gibts unterwegs Wasser, auch wenn es nur 20 Grad hat...
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Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet? 25 Jul 2015 23:08 #5

Schon klar, dass das so sein sollte, ich hab übrigens erst vor kurzem 100.000 Becher für einen Marathon produziert und eingepackt ;)

Aber um 100%ige Verantwortung für jeden Läufer kann der Veranstalter nicht übernehmen (und würde er soch wohl auch nicht versichert bekommen), daher könnte ich mir gut vorstellen, dass in den Anmeldeunterlagen ein entsprechender Absatz diesbezüglich steht. Hätte es die Möglichkeit gegeben, von der Startaufstellung zu verschwinden, oder waren die Wege blockiert?

Gruß Florian
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Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet? 26 Jul 2015 08:45 #6

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Bekanntermaßen Neuling i.S. "Klettersteig" kann ich in punkto Laufen etwas mitreden, da ich im Laufe meines Lebens schon viele Laufschuhe verschlissen habe :lol: .

Die Einlassungen des Veranstalters die man hier www.nordbayern.de/region/nuernberg/misst...t-vorwurfe-1.4524414 nachlesen kann klingen für mich schlüssig. Der Veranstalter eines solchen Events kann und muss nicht jede Eventualität einkalkulieren.

Die Teilnahmebedingungen eines ungleich höherwertigeren Lauf-Events (Frankfurt-Marathon) lesen sich z.B. so:

Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Frankfurt Marathon und den Rahmenveranstaltungen entstehen können. Es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt zudem für Begleitpersonen.


Zur Veranstalterhaftung gibt es übrigens ein sehr bekanntes Urteil:

www.sueddeutsche.de/bayern/zwei-tote-bei...eranstalter-1.132898.

Mein ganz persönliches Fazit:

Eigenverantwortung zählt hier ebenso wie am Klettersteig. Wenn dort die Rahmenbedingungen (Wetter/baulicher Zustand des Steigs/Steig überlaufen) nicht stimmen lasse ich es - trotz ansonsten gegebenem Leistungsvermögen - sein. Anders wäre es nur dann - das hat Florian 1980 schön angedeutet - wenn keine Möglichkeit mehr bestand, sich der Situation zu entziehen.

Wünsche euch allen einen schönen Sonntag

Gruß

Fattel
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Grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters? Wer haftet? 26 Jul 2015 14:45 #7

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Florian1980 schrieb:

Aber um 100%ige Verantwortung für jeden Läufer kann der Veranstalter nicht übernehmen (und würde er soch wohl auch nicht versichert bekommen), daher könnte ich mir gut vorstellen, dass in den Anmeldeunterlagen ein entsprechender Absatz diesbezüglich steht. Hätte es die Möglichkeit gegeben, von der Startaufstellung zu verschwinden, oder waren die Wege blockiert?

Gruß Florian

Nachdem ich nach ca. ner Dreiviertelstunde endlich zur Startlinie vorgedrungen war, hat sich mir die Frage des Verschwindens nicht gestellt. Und ich bin ja auch davon ausgegangen, dass es unterwegs was zum Trinken gibt. Nächstes Jahr weiß ich bescheid und kümmere mich dann selber...
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